Beschluss: einstimmig angenommen

III. Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Verkehrsgutachten für die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 9 – Teilgebiet A genommen.

 

Der Planer wird beauftragt, das Verkehrsgutachten nach Variante 1 in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.