Sitzung: 16.05.2013 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Verkehrsgutachten für die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 9 – Teilgebiet A genommen.
Der Planer wird beauftragt, das Verkehrsgutachten nach Variante 1 in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.