Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, keine gerichtlichen Maßnahmen gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes München vom 08.04.2013 wegen Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück mit der FlNr. 488, Am Kiesgrund, einzuleiten.