Sitzung: 07.05.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt, keine gerichtlichen Maßnahmen gegen den
Genehmigungsbescheid des Landratsamtes München vom 08.04.2013 wegen Errichtung
und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen
Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von
nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück
mit der FlNr. 488, Am Kiesgrund, einzuleiten.