Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 93 - Gewerbegebiet Süd.

 

Als Planungsziel ist die Erweiterung des Bauraumes nach Osten von der Fl.Nr. 669/12 ausgehend sowie die Verlegung des Geh- und Radweges (Fl.Nr. 669/21) nach Nordosten vorgesehen.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Die Kosten trägt der Antragsteller, Firma Bauwaren Mahler GmbH & Co.KG, Gögginger Straße 13a in 86159 Augsburg, mit dem zu diesem Zweck ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen ist.