Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschlussempfehlung

 

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Voraussetzungen das Bürgerbegehren für zulässig.

 

Als Termin für den Bürgerentscheid wird Sonntag, 30. Juni 2013 festgelegt.

An diesem Tag soll zugleich auch der mit dem Ratsbegehren am 14.03.2013 angestoßene Bürgerentscheid stattfinden.

 

Falls die beiden Bürgerentscheide 1 und 2 in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, wird folgende Stichfrage gestellt: Welche Entscheidung soll dann gelten?

       Bürgerentscheid 1                    Bürgerentscheid 2

(Vorschlag des Gemeinderats)         (Vorschlag der Initiative)“