Beschluss: einstimmig angenommen

 

II.      Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung und des Bau- und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen.

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf wie beschlossen einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.03.2013 mit den einzuarbeitenden Änderungen, wie sie heute beschlossen wurden.

Der Bebauungsplanentwurf ist erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Es wird gem. § 4 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahmen werden auf 14 Tage verkürzt.

 

Das ergänzende Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB wird erst durchgeführt, nachdem der städtebauliche Vertrag und der Erschließungsvertrag unterzeichnet wurden.