Sitzung: 14.03.2013 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Gesamtbeschluss
Der
Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
genommen.
Der
Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung und des Bau-
und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen.
Der
Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf wie
beschlossen einzuarbeiten.
Denjenigen
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die
Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung
schriftlich mitzuteilen.
Der
Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.03.2013 mit
den einzuarbeitenden Änderungen, wie sie heute beschlossen wurden.
Der
Bebauungsplanentwurf ist erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Es wird gem. § 4 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist für die
Stellungnahmen werden auf 14 Tage verkürzt.
Das
ergänzende Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB wird erst durchgeführt, nachdem der
städtebauliche Vertrag und der Erschließungsvertrag unterzeichnet wurden.