Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Änderung des Baulinienplanes Nr. 31 wegen Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG, Emeranstr. 17 und 19, FlNrn. 526/2, /4, und 526/3 Gemarkung Feldkirchen, in dargelegter Form, Stand 18.10.2012, nicht zuzustimmen.

Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.