Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Baumgutachten für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 81 – Schwalbenstraße genommen.

Der Planer wird beauftragt, das Baumgutachten in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.

Die im Gutachten als erhaltenswert festgestellten Bäume sind im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baumbestand festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.