Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.    Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich südlich der BAB A94, westlich der B 471 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Haar.

Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt:

 

1.      Südumfahrung Feldkirchen (Kreisstraße M1)

2.      Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (IKEA-Einrichtungshaus / Baumarkt) und weitere Gewerbeflächen (ohne großflächigen Einzelhandel)

3.      Regionalpark Feldkirchen-München nach Variante 1

4.      Darstellung des Gutes Oberndorf als Gewerbegebiet

5.      Schaffung einer Brückenverbindung über die BAB A94 für Fußgänger und Radfahrer zur besseren Erschließung des Regionalparks

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt im Rahmen des Flächennutzungsplan-änderungsverfahrens die Antragstellung für ein Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren für die Ansiedlung der beiden Einzelhandelsgroßprojekte. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verfahrenshandlungen durchzuführen.