Sitzung: 04.12.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung
eines Einfamilienhaues mit Garge, Brunnenstraße 1, FlNr. 198/2 Gemarkung
Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen unter den im Vortrag erwähnten
Voraussetzungen und Verschieben des Baukörpers nach Westen, Abstand mind. 6,50
m, in Aussicht zu stellen.
Im
Falle eines Bauantrages ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 104 - Westend-/Brunnen-/Münchner
Straße, anzupassen.