Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garge, Brunnenstraße 1, FlNr. 198/2 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen unter den im Vortrag erwähnten Voraussetzungen und Verschieben des Baukörpers nach Westen, Abstand mind. 6,50 m, in Aussicht zu stellen.

 

Im Falle eines Bauantrages ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 104 - Westend-/Brunnen-/Münchner Straße, anzupassen.