Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücke östlich der Kreuzstraße (FlNr. 463/38, 507, 530/1, 535, 536/2, 536/4) im Rahmen einer Strukturplanung auf die Möglichkeiten der Umnutzung von Gewerbegebiet in Wohngebiet zu untersuchen.
Der Planungsumgriff ergibt sich aus der in der Sitzung vorgestellten und dem Gemeinderat vorliegenden Karte.

 

Das Architekturbüro Goergens + Miklautz aus München wird mit der Erstellung einer städtebaulichen Planung für die oben genannten Grundstücke beauftragt.