Sitzung: 13.12.2012 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die
Grundstücke östlich der Kreuzstraße (FlNr. 463/38, 507, 530/1, 535, 536/2,
536/4) im Rahmen einer Strukturplanung auf die Möglichkeiten der Umnutzung von
Gewerbegebiet in Wohngebiet zu untersuchen.
Der Planungsumgriff ergibt sich aus der in der Sitzung vorgestellten und dem
Gemeinderat vorliegenden Karte.
Das Architekturbüro Goergens + Miklautz aus München wird mit der Erstellung einer städtebaulichen Planung für die oben genannten Grundstücke beauftragt.