Sitzung: 04.12.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.
Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung und des Bau- und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen.
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der gefassten Einzelbeschlüsse einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht
haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 13.12.2012 mit den einzuarbeitenden Änderungen, wie sie heute beschlossen wurden.
Hinweis:
Sollte das Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben
werden, sind vor der öffentlichen Auslegung die Ergebnisse des Gutachtens dem
Gemeinderat vorzustellen. Die etwa darin empfohlenen Konsequenzen sind zusammen
mit dem Planer in den Entwurf einzuarbeiten. Erst dann kann das weitere
Verfahren durchgeführt werden. Der nachstehende Beschluss steht also unter dem
Vorbehalt der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und des
Nachverdichtungskonzeptes..
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.