Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „Gewerbegebiet Heimstetten südlich der Feldkirchner Straße und westlich der Ammerthalstraße" der Gemeinde Kirchheim.

 

Der geplanten Verkehrsführung kann aus Sicht der Gemeinde Feldkirchen in dieser Form nicht zugestimmt werden. Aufgrund des immensen Verkehrsaufkommens in der Emeranstraße, versucht die Gemeinde schon seit längerer Zeit eine Verkehrsberuhigung zu bewirken. Insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung.

Die Erschließung des Bebauungsplangebietes der Gemeinde Kirchheim sollte vorwiegend über die östliche Ammerthalstraße abgewickelt werden. Allenfalls wäre als mögliche Lösung die Verkehrsabwicklung zusätzlich über die Kapellenstraße denkbar.

Es wird um Beurteilung der Verkehrssituation durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten gebeten.