Sitzung: 15.11.2012 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 11.10.2012 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.