Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der elektronischen Einladung wie folgt:

 

Artikel 2

§ 23 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:

„Die Schriftform ist auch damit erfüllt, dass die Gemeinderatsmitglieder per E-Mail eingeladen

werden und sich die Sitzungsunterlagen über das Ratsportal des Sitzungsdienstprogramms zugänglich machen können, sofern das einzelne Gemeinderatsmitglied dieser Form der Ladung zugestimmt hat.“

 

Artikel 3

§ 24 Abs. 1 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:

„Die Schriftform ist auch damit gewahrt, wenn der Antrag per E-Mail bei der Gemeinde (E-Mailadresse: rathaus@feldkirchen.de) eingegangen ist. Die Anträge werden den Gemeinderatsmitgliedern zusammen mit der Einladung und der Tagesordnung übersandt bzw. über das Ratsportal des Sitzungsdienstprogramms zugänglich gemacht.

Gleichzeitig bleiben § 24 Satz 2+3 erhalten.