Beschluss: mehrheitlich angenommen

II. Beschluss

 

Für die Tarifbeschäftigten wird aufgrund der Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern das Ausschüttungsvolumen für die Leistungszeiträume 2012 und 2013 auf 3 % festgesetzt.

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Abschluss der Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung der Beamten vom 14.05.2012. Der nach Art. 68 Abs. 1 BayBesG vorgegebene maximale Vergaberahmen von derzeit 1 % wird ausgeschöpft.