Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis vom Entwurf der 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost in der Fassung vom 25.05.2012 und stimmt diesen zu.

 

Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.