Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bauantrag wegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 WE, Doppelstockgarage mit 6 Stpl. und 2 offene Stellplätze, Bahnhofstr. 9, FlNr. 65/2 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Den benötigten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung von 2 Stellplätzen im Vorgartenbereich wird zugestimmt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass an diesem Grundstück der Schulweg vorbeiführt. Das Landratsamt München wird somit gebeten, entsprechende Auflagen zur Sicherung des Schulweges während der Bauphase zu treffen, z. B. mit überdachtem Gehweg usw.. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Sicht bei der Ausfahrt von den Garagen auf die Zeppelinstraße frei bleiben muss und nicht verbaut werden darf.

 

Weiterhin wird darum gebeten, die Bedingungen der PI Haar mit zu beauflagen:

 

Die Gehwege müssen während der Bauphase begehbar bleiben. Weiterhin müssen die LKW´s durch Einweiser geordnet ein- und ausfahren. Die Baustelleneinrichtung hat ausschließlich auf dem Baugrundstück zu erfolgen. Es ist bei den Schulanfangs- und Endzeiten auf Schulkinder besonders zu achten, es sollte in dieser Zeit kein oder nur wenig Baustellenverkehr stattfinden.