Sitzung: 08.05.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, dem Bauantrag wegen Errichtung eines
Mehrfamilienhauses mit 5 WE, Doppelstockgarage mit 6 Stpl. und 2 offene
Stellplätze, Bahnhofstr. 9, FlNr. 65/2 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Den
benötigten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Ausnahme
von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung von 2 Stellplätzen im
Vorgartenbereich wird zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass an diesem Grundstück der Schulweg vorbeiführt. Das Landratsamt München wird somit gebeten, entsprechende Auflagen zur Sicherung des Schulweges während der Bauphase zu treffen, z. B. mit überdachtem Gehweg usw.. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Sicht bei der Ausfahrt von den Garagen auf die Zeppelinstraße frei bleiben muss und nicht verbaut werden darf.
Weiterhin wird darum gebeten, die Bedingungen der PI Haar mit zu beauflagen:
Die Gehwege müssen während der
Bauphase begehbar bleiben. Weiterhin müssen die LKW´s durch Einweiser geordnet
ein- und ausfahren. Die Baustelleneinrichtung hat ausschließlich auf dem
Baugrundstück zu erfolgen. Es ist bei den Schulanfangs- und Endzeiten auf
Schulkinder besonders zu achten, es sollte in dieser Zeit kein oder nur wenig
Baustellenverkehr stattfinden.