Sitzung: 10.05.2012 Gemeinderat
Die Niederschriften über die öffentliche
Sitzungen des Gemeinderates vom 15.03.2012 und 12.04.2012 lagen dem Gemeinderat
gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der
Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als
genehmigt.