Beschluss: abgelehnt

III. Beschluss

 

1.    Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück FlNr. 488 Gem. Feldkirchen, Am Kiesgrund zu erteilen.

 

Abstimmung: einstimmig abgelehnt

 

2.    Für den Fall der (angekündigten) Ersetzung des gemeindlichen  Einvernehmens fordert die Gemeinde Feldkirchen, in die Genehmigung eine Befristung aufzunehmen. Hilfsweise ist in die Genehmigung eine Bedingung aufzunehmen, wonach die Nutzung nach Abschluss der Wiederverfüllung zu beenden ist und die Anlagenteile zurückzubauen sind.

Der Vorhabenträger ist zu verpflichten (Fristsetzung, Zwangsgeldandrohung) die Reifenwaschanlage zu errichten.

 

Abstimmung: mehrheitlich angenommen: Ja 14  Nein 2

 

3.    Das Landratsamt München wird gebeten, in verstärktem Maß Kontrollen durchzuführen und den eigenen Überwachungspflichten intensiver nachzugehen.

 

Abstimmung: einstimmig angenommen