Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2012 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Die Sitzungsniederschrift war zu Tagesordnungspunkt 5; Beschluss, zu ändern.

 

Unter „III. Beschluss“ wurde bei der namentlichen Abstimmung der Wortlaut wie folgt geändert:

 

„Für den Erhalt der alten Aussegnungshalle haben gestimmt“ und „Gegen den Erhalt der alten Aussegnungshalle haben gestimmt“

 

wurden ersetzt durch

 

„Für die Sanierung/Umbau des alten Leichenhauses in ein Kolumbarium nach den Plänen des Architekten Miroslav Volf in der Fassung vom 30.05.2007 im Jahr 2013 haben gestimmt:“

sowie

„Gegen die Sanierung/Umbau des alten Leichenhauses in ein Kolumbarium nach den Plänen des Architekten Miroslav Volf in der Fassung vom 30.05.2007 im Jahr 2013 haben gestimmt:“

 

Die Niederschrift vom 15.03.2012 wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 erneut zur Genehmigung vorgelegt.