Sitzung: 12.04.2012 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 15.03.2012 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Die Sitzungsniederschrift war zu Tagesordnungspunkt 5; Beschluss, zu ändern.
Unter „III. Beschluss“ wurde bei der namentlichen
Abstimmung der Wortlaut wie folgt geändert:
„Für den Erhalt der alten Aussegnungshalle haben
gestimmt“ und „Gegen den Erhalt der alten Aussegnungshalle haben gestimmt“
wurden ersetzt durch
„Für die Sanierung/Umbau des alten Leichenhauses
in ein Kolumbarium nach den Plänen des Architekten Miroslav Volf in der Fassung
vom 30.05.2007 im Jahr 2013 haben gestimmt:“
sowie
„Gegen die Sanierung/Umbau des alten
Leichenhauses in ein Kolumbarium nach den Plänen des Architekten Miroslav Volf
in der Fassung vom 30.05.2007 im Jahr 2013 haben gestimmt:“
Die Niederschrift vom 15.03.2012 wird dem
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 erneut zur Genehmigung vorgelegt.