Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.    Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Vorbescheid wegen Umbau und Erweiterung zweier Logistikgebäude für Seafood und Delikatessen, Weißenfelder Str. 2c und 6, FlNrn. 611 ind 614/19 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

zu Frage 1.1 des Vorbescheidantrages

Ein Ausgleich zwischen den beiden Grundstücken FlNrn. 611 und 614/19 kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass die gesamte zulässige GR beider Grundstücke nicht überschritten wird.

 

zu Frage 1.2 des Vorbescheidantrages

Dem Bauherrn wird empfohlen, die beiden Grundstücke zu verschmelzen.

 

zu den Fragen 2.1 bis 2.4 des Vorbescheidantrages

Der Befreiung wegen Überbauung des Trenngrüns und Errichtung des Zwischenbaus außerhalb des Bauraumes wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die überbaute Fläche des Trenngrüns an anderer Stelle nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass eine Ersatzpflanzung von insgesamt 237 m² erfolgen muss. Es dürfen keine weiteren Befreiungen wegen Überschreitung der zulässigen Grundfläche notwendig werden.

 

zu Frage 3. des Vorbescheidantrages

Der Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,5 m im Teilbereich der Andockzone wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.