Sitzung: 03.04.2012 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, dem Vorbescheid wegen Umbau und
Erweiterung zweier Logistikgebäude für Seafood und Delikatessen, Weißenfelder
Str. 2c und 6, FlNrn. 611 ind 614/19 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
zu Frage 1.1 des
Vorbescheidantrages
Ein Ausgleich zwischen den beiden Grundstücken FlNrn. 611 und 614/19 kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass die gesamte zulässige GR beider Grundstücke nicht überschritten wird.
zu Frage 1.2 des
Vorbescheidantrages
Dem Bauherrn wird empfohlen, die beiden Grundstücke zu verschmelzen.
zu den Fragen 2.1 bis 2.4 des
Vorbescheidantrages
Der Befreiung wegen Überbauung des Trenngrüns und Errichtung des Zwischenbaus außerhalb des Bauraumes wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die überbaute Fläche des Trenngrüns an anderer Stelle nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass eine Ersatzpflanzung von insgesamt 237 m² erfolgen muss. Es dürfen keine weiteren Befreiungen wegen Überschreitung der zulässigen Grundfläche notwendig werden.
zu Frage 3. des
Vorbescheidantrages
Der Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,5 m im Teilbereich der Andockzone wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.