Sitzung: 04.04.2012 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- Finanzausschusses
vom 07.03.2012 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO,
zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen
erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.