Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, bezüglich des Bauantrages wegen Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in gewerbliche Lagerflächen, Dornacher Straße, FlNr. 312/1 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.  Die An-/Abfahrten für Lkw bis 7,5 to sind auf 3 Fahrten täglich zu beschränken.

2.  Die An-/Abfahrten für Lkw bis 40 to sind auf 3 Anfahrten täglich zu beschränken.

3.  Die An-/Ablieferung darf nur von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen.

4.  Das Be- und Entladen darf nur innerhalb des Gebäudes und bei geschlossenen Toren/Fenstern erfolgen.

5.  Hinsichtlich der Beurteilung der vom Betrieb ausgehenden Geräuschimmissionen gelten die Vorgaben der TA Lärm (6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998).

6.  Folgender reduzierter Immissionsrichtwert darf durch die Gesamtgeräuschimmissionen, die durch die Nutzung der Lagerflächen inkl. Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände verursacht werden, an den benachbarten Wohnhäusern im östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet (FlNr. 318/17) nicht überschritten werden:

 

                                      tagsüber 49 dB(A)

 

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen im östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet (FlNr. 318/17) folgenden Wert nicht überschreiten:

 

                                        tagsüber 85 dB(A)