Sitzung: 16.02.2012 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen überträgt die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung für das „Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 80 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 46 Abs. 4 BauGB an das Vermessungsamt München.
Der Erste Bürgermeister wird
ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Vermessungsamt zu unterzeichnen.