Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

 

Der Gemeinderat Feldkirchen überträgt die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung für das „Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 80 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 46 Abs. 4 BauGB an das Vermessungsamt München.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Vermessungsamt zu unterzeichnen.