Beschluss: einstimmig angenommen

II. Beschluss

 

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen wird, wie im Vortrag ausgeführt, in § 25 Abs. 1 Satz 3 geändert.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 20. Januar 2012 in Kraft.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung auszufertigen und bekannt zu machen.