Sitzung: 19.01.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Sachstand für die Konzentrationszonenplanung
„Windkraftanlagen“.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Nachbargemeinden Verhandlungen
über eine gemeinsame Flächennutzungsplanung für die Windkraftanlagen zu führen.
Das weitere Verfahren wird an den sich daraus abgeleiteten Ergebnissen
orientieren. Insbesondere werden die bislang eingegangenen Stellungnahmen in
das Verfahren für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan integriert und ihre
Behandlung zunächst zurück gestellt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro Markert,
86470 Thannhausen, aufgrund des Angebotes vom 14.12.2010 einen Planungsauftrag
zu erteilen. Der genaue Umfang wird von der Verwaltung bestimmt.