Beschluss: mehrheitlich angenommen

III. Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt Kenntnis vom Sachstand für die Konzentrationszonenplanung „Windkraftanlagen“.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Nachbargemeinden Verhandlungen über eine gemeinsame Flächennutzungsplanung für die Windkraftanlagen zu führen. Das weitere Verfahren wird an den sich daraus abgeleiteten Ergebnissen orientieren. Insbesondere werden die bislang eingegangenen Stellungnahmen in das Verfahren für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan integriert und ihre Behandlung zunächst zurück gestellt.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro Markert, 86470 Thannhausen, aufgrund des Angebotes vom 14.12.2010 einen Planungsauftrag zu erteilen. Der genaue Umfang wird von der Verwaltung bestimmt.