Sitzung: 11.01.2012 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- Finanzausschusses
vom lag dem Ausschuss gemäß § 24
Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der
Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als
genehmigt.