Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag der Firma SEK Seidl Entsorgung & Kies GmbH aus Straßlach, auf Genehmigung zur Errichtung  und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück FlNr. 488 Gem. Feldkirchen (Am Kiesgrund, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag des Bau- und Umweltausschusses vom 08.11.2011, TOP 10, öffentlich.