Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, während der Erstellung des Nachverdichtungskonzeptes sämtliche Baugesuche zurückzustellen, die eine Befreiung von einem Bebauungsplan benötigen bzw. sich nicht in die umliegende Bebauung nach § 34 BauGB einfügen.

 

Diese Bauanträge sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung nicht vorzulegen und sofort über den Verwaltungsweg zu behandeln.

 

Die Ausnahmen und Befreiungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden weiterhin durch den Bau- und Umweltausschuss behandelt.