Sitzung: 17.11.2011 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt,
während der Erstellung des Nachverdichtungskonzeptes sämtliche Baugesuche
zurückzustellen, die eine Befreiung von einem Bebauungsplan benötigen bzw. sich
nicht in die umliegende Bebauung nach § 34 BauGB einfügen.
Diese Bauanträge sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung nicht vorzulegen und sofort über den Verwaltungsweg zu behandeln.
Die Ausnahmen und Befreiungen von
der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden weiterhin durch den Bau- und
Umweltausschuss behandelt.