Beschluss: mehrheitlich angenommen

III. Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

 

Der Gemeinderat beschließt, während der Erstellung des Nachverdichtungskonzeptes sämtliche Baugesuche zurückzustellen, die eine Befreiung von einem Bebauungsplan benötigen bzw. sich nicht in die umliegende Bebauung nach § 34 BauGB einfügen.

 

Diese Bauanträge sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung nicht vorzulegen und sofort über den Verwaltungsweg zu behandeln.