Beschluss: abgelehnt

III.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag der Fa. SEK Seidl Entsorgung & Kies GmbH aus Straßlach auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück FlNr. 488 Gem. Feldkirchen (Am Kiesgrund).

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das bauplanungsrechtliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) zu dem Antrag unter Maßgabe zu erteilen, dass die im Vortrag des Bau- und Umweltausschusses vom 11.01.2011, TOP 6 öff., angesprochenen Punkte in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden.