Sitzung: 08.11.2011 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: abgelehnt
III. Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag der Fa. SEK Seidl Entsorgung & Kies GmbH aus Straßlach auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttlagerung) und einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttaufbereitungsanlage) auf dem Grundstück FlNr. 488 Gem. Feldkirchen (Am Kiesgrund).
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, das bauplanungsrechtliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) zu dem Antrag
unter Maßgabe zu erteilen, dass die im Vortrag des Bau- und Umweltausschusses
vom 11.01.2011, TOP 6 öff., angesprochenen Punkte in den Genehmigungsbescheid
aufgenommen werden.