Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Sie sind anhand der Einzelbeschlüsse zu erledigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der gefassten Einzelbeschlüsse einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 08.11.2011 mit den einzuarbeitenden Änderungen, wie sie heute beschlossen wurden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.