Sitzung: 13.10.2011 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der GR beschließt, dem Vorhaben
wegen Errichtung von drei Doppelhäusern (6 DHH),
6 Garagen und 6 Stellplätzen, Theresienstraße 25, FlNr. 213 (Teilfläche), 213/3
und 213/9, Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das
Landratsamt wird im Falle der Genehmigung gebeten folgendes zu beauflagen:
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Die Zufahrt, die Garagenvorplätze sowie die
Stellplätze sind in wasserdurchlässigen Belägen herzustellen.
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In den Gärten, in denen kein Bestandsbaum
erhalten werden kann, ist eine Neupflanzung von mindestens einem mittel- bis
kleinkronigen heimischen Laubbaum (Feld-Ahorn, Elsbeere, Mehlbeere o.ä.) oder
eines hoch- oder halbstämmigen Obstbaums vorzusehen.
Als Pflanzgröße wird ein Stammumfang von 18-20 cm empfohlen.
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Die Fällung der Bäume und Rodung der Sträucher
ist aus Gründen des Artenschutzes außerhalb der Vogelbrutzeit, also in dem
Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, durchzuführen. Da einige Bäume
große Spechtlöcher aufweisen, muss auch sichergestellt sein, dass sich keine
Fledermäuse zur Überwinterung darin befinden.
Bevor die zwei größeren Tümpel auf dem Grundstück entfernt werden, sind eventuell vorkommende Amphibien (Molche, Frösche) umzusiedeln.
Der Bauherr hat in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beim LRA München geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen.
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Das Landratsamt München wird gebeten, die
Abstandflächen hinsichtlich der Dachüberstände der Häuser sowie die Funktionsfähigkeit
der Stellplätze zu überprüfen.