Beschluss: einstimmig angenommen

III. Beschluss

 

Der GR beschließt, dem Vorhaben wegen Errichtung von drei Doppelhäusern (6 DHH), 6 Garagen und 6 Stellplätzen, Theresienstraße 25, FlNr. 213 (Teilfläche), 213/3 und 213/9, Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Das Landratsamt wird im Falle der Genehmigung gebeten folgendes zu beauflagen:

 

-          Die Zufahrt, die Garagenvorplätze sowie die Stellplätze sind in wasserdurchlässigen Belägen herzustellen.

 

-          In den Gärten, in denen kein Bestandsbaum erhalten werden kann, ist eine Neupflanzung von mindestens einem mittel- bis kleinkronigen heimischen Laubbaum (Feld-Ahorn, Elsbeere, Mehlbeere o.ä.) oder eines hoch- oder halbstämmigen Obstbaums vorzusehen.
Als Pflanzgröße wird ein Stammumfang von 18-20 cm empfohlen.

 

-          Die Fällung der Bäume und Rodung der Sträucher ist aus Gründen des Artenschutzes außerhalb der Vogelbrutzeit, also in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, durchzuführen. Da einige Bäume große Spechtlöcher aufweisen, muss auch sichergestellt sein, dass sich keine Fledermäuse zur Überwinterung darin befinden.

Bevor die zwei größeren Tümpel auf dem Grundstück entfernt werden, sind eventuell vorkommende Amphibien (Molche, Frösche) umzusiedeln.

Der Bauherr hat in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beim LRA München geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen.

 

-          Das Landratsamt München wird gebeten, die Abstandflächen hinsichtlich der Dachüberstände der Häuser sowie die Funktionsfähigkeit der Stellplätze zu überprüfen.