Beschluss: einstimmig angenommen

III.    Beschlussempfehlung

 

A.     Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis von der Kostenberechnung für die Sanierung der Wohnanlage an der Pfarrer-Axenböck-Straße 2 – 4 in der Fassung vom 26.08.2011 und genehmigt diese abzüglich der Kosten für den Kinderspielplatz.

B.     Auf dem neu zu errichtenden Dach der Wohnanlage Pfarrer-Axenböck-Straße 2–4 wird eine gemeindeeigene Photovoltaikanlage errichtet.

C.     Die Außenanlagen werden nach dem Planungsvorschlag des AB Jäger zu voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 83.250,- €, abzüglich der Kosten für den Kinderspielplatz, überarbeitet.

D.     Es sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Kredit aufzunehmen.