Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit TG, Otto-Lilienthal-Ring 32, FlNr. 669/2 Gemarkung Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen:

1.  Die GFZ ist auf 1,0 zu reduzieren.

2.  Die Tiefgaragenzufahrt ist gemäß BP Nr. 93 aus Lärmschutzgründen einzuhausen.

 

Der Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 1,30 m wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Der Ausnahme für das teilweise extensiv begrünte Flachdach wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.

 

Im Falle eines Bauantrages ist eine Stellplatzberechnung nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung mit einzureichen.