Beschluss: einstimmig angenommen

III. Beschluss

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung „Windenergie“, im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldkirchen beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Feldkirchen.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie.

 

Gem. § 3 Abs.1 BauGB ist den Bürgern frühzeitig die Beteiligung an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Diese vorgezogene Bürgerbeteiligung findet in der Weise statt, dass den Bürgern während 4 Wochen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu der beabsichtigten Planungsidee zu äußern und Ihre Vorstellungen zu erörtern; der Zeitraum wird an der Amtstafel bekannt gegeben. Von der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 1 Abs. 1 BauGB soll bis zur Vorlage einer Planungsskizze noch abgesehen werden.