Sitzung: 14.07.2011 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird die
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung „Windenergie“,
im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des bestehenden
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldkirchen beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Feldkirchen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie.
Gem. § 3 Abs.1 BauGB ist den Bürgern frühzeitig die Beteiligung an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Diese vorgezogene Bürgerbeteiligung findet in der Weise statt, dass den Bürgern während 4 Wochen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu der beabsichtigten Planungsidee zu äußern und Ihre Vorstellungen zu erörtern; der Zeitraum wird an der Amtstafel bekannt gegeben.