Beschluss: mehrheitlich angenommen

II. Beschluss

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung „Gewerbe-/Sondergebiet“, im Sinne des § 5 BauGB zur Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldkirchen beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Gebiet südlich der M1 bis zur Gemarkungsgrenze, östlich der B 471, westlich des Bebauungsplanes Nr.10 „BAUMA-Stellplätze“.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Gewerbe- oder Sondergebietsflächen zur weiteren Entwicklung der Gemeinde auch im Zuge der durch die absehbare Verlängerung der M1 entstehenden Verkehrsachse. Dabei soll in besonderem Maß den Belangen von Natur und Landschaft Rechnung getragen werden. Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zur Gemarkung der Gemeinden Haar und Vaterstetten soll die Planung rücksichtsvoll mit den nachbarlichen Belangen umgehen. Im Zug der Planung ist ferner die „A99 - Autobahnparallele mit Messeanbindung“ zu berücksichtigen, wie sie durch die landesplanerische Beurteilung zum Raumordnungsverfahren festgelegt wurde.

 

Gem. § 3 Abs.1 BauGB ist den Bürgern frühzeitig die Beteiligung an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Diese vorgezogene Bürgerbeteiligung findet in der Weise statt, dass den Bürgern während 4 Wochen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu der beabsichtigten Planungsidee zu äußern und Ihre Vorstellungen zu erörtern; der Zeitraum wird an der Amtstafel bekannt gegeben. Von der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 1 Abs. 1 BauGB soll bis zur Vorlage einer Planungsskizze noch abgesehen werden.