Sitzung: 05.07.2011 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
I. Vortrag
Es wird Bezug auf den Antrag der SPD vom 10.03.2011 sowie auf die
Gemeinderatssitzung vom 14.04.2011, TOP 14, öffentlich genommen.
Zu Punkt 1 des Antrages wird mit der Anlage 1 eine aktuelle Übersicht
über die rechtskräftigen Bebauungspläne in der Gemeinde Feldkirchen mit
Umgriff, Datum der Rechtskraft sowie eine Kurzfassung des wesentlichen
Planungsinhaltes vorgelegt.
Zu Punkt 2 des Antrages wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Karte
stellt eine detaillierte Übersicht von Baulücken mit Baurecht, gegliedert nach
Wohn-, Misch- u. gewerblicher Nutzung dar sowie Gebiete die als Baulandreserve
(Außenbereich im Innenbereich) vorgesehen sind.
Zu Punkt 3 wird aus Sicht der Verwaltung angeregt, vordergründig die
Bebauungs- und Baulinienpläne zu überarbeiten. Die Baulinienpläne setzen nur
Baugrenzen und Baulinien, teilweise noch Gebäudehöhe, Dachform, Dachneigung,
Firstrichtung sowie Straßenbreite und die Straßenführung fest. Festsetzungen
über das Maß der baulichen Nutzung sind nicht vorhanden. Somit richten sich die
Bauvorhaben nach der umliegenden Bebauung und sind somit nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Hierzu liegen der Verwaltung bereits zwei Anträge auf
Bebauungsplanänderung vor:
Zum einen liegt der Antrag für die FlNr. 91/13 vor, eine Bebauung in
zweiter Reihe zu erreichen. Dies ist nur über eine Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner Straße und westlich der Jakob-Wagner-Straße
möglich.
Hierzu wird auf die Gemeinderatssitzung vom 12.05.2011, TOP 12,
öffentlich verwiesen.
Der Gemeinderat hat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 32 neu
aufzustellen.
Der Antrag bzw. der Aufstellungsbeschluss ist im Kontext zu dem
Beschluss des Gemeinderates vom 14.04.2011, TOP 13 öffentlich, zu sehen. Daher
erscheint die Einleitung des Verfahrens erst sinnvoll, wenn der Gemeinderat die
Durchführung der Verfahren nach ihrer Priorität festgelegt hat.
Des Weiteren liegt der Verwaltung der Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 31 –Gebiet für die Grundstücke zwischen Emeran- u.
Kreuzstraße
Es wird auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.05.2011, TOP 11,
öffentlich, verwiesen.
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück in der Emeranstraße
Es sind zwei Varianten mit je einem Wohnhaus mit einer Grundfläche von jeweils 112,40 m² sowie je einer Doppelgarage mit 36 m² geplant. Der Unterschied besteht nur bei der Situierung des Wohnhauses, welches bei Variante 1 nicht mit der südlich geplanten Garage verbunden ist .
Bei beiden Varianten sind das Wohnhaus sowie die Doppelgarage komplett
außerhalb des Bauraumes geplant. Die Antragsteller haben deshalb eine Befreiung
beantragt. Dem Antrag auf Vorbescheid konnte das gemeindliche Einvernehmen
nicht erteilt werden. Es wäre hierzu erst eine Bebauungsplanänderung notwendig.
Die Antragsteller bitten um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 und
Aufnahme in die Prioritätenliste.
Weiterhin wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Raiffeisenstraße, östlich der
Bahnhofstraße, südlich der Zeppelinstraße und westlich der Aschheimer Straße,
auch im Hinblick auf das alte Raiffeisengelände zu prüfen.
Dieser Bereich ist zwar bebaut, wurde aber bisher nicht überplant. Es
handelt sich hier um einen Innenbereich nach § 34 BauGB.
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 –
Schwalbenstraße.
Hierzu wird entsprechend Bezug auf die Gemeinderatssitzung vom
14.04.2011, TOP 6, öffentlich, genommen – vgl. heutige Sitzung.
Weiterhin wird der Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost geändert.
Planungsziel ist die Festsetzung von höchstzulässigen Höhen für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind. Es
wird Bezug auf die Gemeinderatssitzung vom 10.03.2011, TOP 16, öffentlich,
genommen.
Zukünftig geplante Entwicklungen für das Gemeindegebiet sind:
-
Inselkammer-Gelände
-
Wohngebiet
westlicher Ortsrand
-
Verlängerung
der Kreisstraße M1
-
Vivico-Gelände.
-
Überarbeitung
der einfachen Bebauungs- u. Baulinienpläne
-
Raiffeisengelände
Diese Auflistung stellt keine Prioritätenliste dar.
Damit sind die Punkte 1-3 des Antrages der SPD vom 10.03.2011 erledigt.
Als weitere Vorgehensweise ist seitens des Gemeinderates eine
Prioritätenliste aufzustellen, nach der die Reihung der zu überarbeitenden
Bebauungspläne festgelegt wird. Dies kann z.B. in der anstehenden Klausurtagung
im Herbst erfolgen.
II. Beratung
Während der Beratung wurde die Meinung vertreten, den Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Entwicklung von städtebaulichen Ideen
für das gesamte Gemeindegebiet zu beauftragen. Thematisiert wird diese Planung
dann auf der Klausurtagung im Oktober 2011.
III. Beschlussempfehlung
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der
vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen und den Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München mit der Entwicklung von städtebaulichen Ideen für das
gesamte Gemeindegebiet zu beauftragen. Thematisiert wird diese Planung dann auf
der Klausurtagung im Oktober 2011.