Beschluss: einstimmig angenommen

I.        Vortrag

 

Es wird Bezug auf den Antrag der SPD vom 10.03.2011 sowie auf die Gemeinderatssitzung vom 14.04.2011, TOP 14, öffentlich genommen.

 

Zu Punkt 1 des Antrages wird mit der Anlage 1 eine aktuelle Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne in der Gemeinde Feldkirchen mit Umgriff, Datum der Rechtskraft sowie eine Kurzfassung des wesentlichen Planungsinhaltes vorgelegt.

 

Zu Punkt 2 des Antrages wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Karte stellt eine detaillierte Übersicht von Baulücken mit Baurecht, gegliedert nach Wohn-, Misch- u. gewerblicher Nutzung dar sowie Gebiete die als Baulandreserve (Außenbereich im Innenbereich) vorgesehen sind.

 

Zu Punkt 3 wird aus Sicht der Verwaltung angeregt, vordergründig die Bebauungs- und Baulinienpläne zu überarbeiten. Die Baulinienpläne setzen nur Baugrenzen und Baulinien, teilweise noch Gebäudehöhe, Dachform, Dachneigung, Firstrichtung sowie Straßenbreite und die Straßenführung fest. Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sind nicht vorhanden. Somit richten sich die Bauvorhaben nach der umliegenden Bebauung und sind somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Hierzu liegen der Verwaltung bereits zwei Anträge auf Bebauungsplanänderung vor:

 

Zum einen liegt der Antrag für die FlNr. 91/13 vor, eine Bebauung in zweiter Reihe zu erreichen. Dies ist nur über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner Straße und westlich der Jakob-Wagner-Straße möglich.

Hierzu wird auf die Gemeinderatssitzung vom 12.05.2011, TOP 12, öffentlich verwiesen.

Der Gemeinderat hat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 32 neu aufzustellen.

Planungsziel ist zum einen die Ermöglichung einer Bebauung in zweiter Reihe für die Grundstücke der südlichen Wendelsteinstraße. Zum anderen eine gesamte Überarbeitung des Bebauungsplanes im Hinblick auf moderne Festsetzungen und Überprüfung des Nachverdichtungspotenzials. Der Umgriff soll dem alten Bebauungsplan entsprechen. Das Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Der Antrag bzw. der Aufstellungsbeschluss ist im Kontext zu dem Beschluss des Gemeinderates vom 14.04.2011, TOP 13 öffentlich, zu sehen. Daher erscheint die Einleitung des Verfahrens erst sinnvoll, wenn der Gemeinderat die Durchführung der Verfahren nach ihrer Priorität festgelegt hat.

 

Des Weiteren liegt der Verwaltung der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 –Gebiet für die Grundstücke zwischen Emeran- u. Kreuzstraße vom 20.06.2011 vor.

Es wird auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.05.2011, TOP 11, öffentlich, verwiesen.

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück in der Emeranstraße 17, FlNr. 526/2 Gemarkung Feldkirchen, ein Wohnhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes (BP) Nr. 31. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem WA.

 

Es sind zwei Varianten mit je einem Wohnhaus mit einer Grundfläche von jeweils 11,24 m x 10,0 m (112,40 m²), sowie je einer Doppelgarage mit 6,0 m x 6,0 m (36 m²) geplant. Der Unterschied besteht nur bei der Situierung des Wohnhauses, welches bei Variante 1 nicht mit der südlich geplanten Garage verbunden ist, im Gegensatz zu Variante 2.

Bei beiden Varianten sind das Wohnhaus sowie die Doppelgarage komplett außerhalb des Bauraumes geplant. Die Antragsteller haben deshalb eine Befreiung beantragt. Dem Antrag auf Vorbescheid konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Es wäre hierzu erst eine Bebauungsplanänderung notwendig.

Die Antragsteller bitten um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 und Aufnahme in die Prioritätenliste.

 

Weiterhin wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Raiffeisenstraße, östlich der Bahnhofstraße, südlich der Zeppelinstraße und westlich der Aschheimer Straße, auch im Hinblick auf das alte Raiffeisengelände zu prüfen.

Dieser Bereich ist zwar bebaut, wurde aber bisher nicht überplant. Es handelt sich hier um einen Innenbereich nach § 34 BauGB.

 

Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße.

Hierzu wird entsprechend Bezug auf die Gemeinderatssitzung vom 14.04.2011, TOP 6, öffentlich, genommen – vgl. heutige Sitzung.

 

Weiterhin wird der Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost geändert.

Planungsziel ist die Festsetzung von höchstzulässigen Höhen für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind. Es

Hierzu wird Bezug auf die Gemeinderatssitzung vom 10.03.2011, TOP 16, öffentlich, genommen.

 

Zukünftig geplante Entwicklungen für das Gemeindegebiet sind:

 

-          Inselkammer-Gelände

-          Wohngebiet westlicher Ortsrand

-          Verlängerung der Kreisstraße M1

-          Vivico-Gelände.

-          Überarbeitung der einfachen Bebauungs- u. Baulinienpläne

-          Raiffeisengelände

 

Diese Auflistung stellt keine Prioritätenliste dar.

 

Damit sind die Punkte 1-3 des Antrages der SPD vom 10.03.2011 erledigt.

 

Als weitere Vorgehensweise ist seitens des Gemeinderates eine Prioritätenliste aufzustellen, nach der die Reihung der zu überarbeitenden Bebauungspläne festgelegt wird. Dies kann z.B. in der anstehenden Klausurtagung im Herbst erfolgen.

 

II.       Beratung

 

Während der Beratung wurde die Meinung vertreten, den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Entwicklung von städtebaulichen Ideen für das gesamte Gemeindegebiet zu beauftragen. Thematisiert wird diese Planung dann auf der Klausurtagung im Oktober 2011.

 

III.      Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Entwicklung von städtebaulichen Ideen für das gesamte Gemeindegebiet zu beauftragen. Thematisiert wird diese Planung dann auf der Klausurtagung im Oktober 2011.