Sitzung: 05.07.2011 Bau- und Umweltausschuss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vom 31.05.2011 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO,
zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine Einwendungen
erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.