Beschluss: geändert/ungeändert beschlossen

I.  Vortrag

 

Mit Beschluss vom 12.05.2011 entschied der Gemeinderat, die Entscheidung auf Übernahme der Kosten für Vorpraktikanten in den Feldkirchner Kindertageseinrichtungen auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.

Gleichzeitig wurde einer Vorpraktikantin im Kindergarten „Arche Noah“ zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich ging ein Antrag auf Übernahme der Kosten für zwei Vorpraktikanten für das Betriebsjahr 2011/2012 vom Kinderhaus St. Jakob ein.

Die Kosten pro Praktikant betragen für 12 Monat Praktikum ca. 8.000 €, gesamt also 16.000 €.

 

Als Begründung der Notwendigkeit der Vorpraktikanten wurde vorgetragen, dass die Einstellung dieser wichtig ist für die zukünftige Personalgewinnung, da viele der Vorpraktikanten nach Beendigung der Ausbildung wieder zurück in die Praktikumsstätte möchten. Zum anderen bieten die Vorpraktikanten auch eine gute Unterstützung für das pädagogische Stammpersonal.

 

Da in den  Betriebsträgervereinbarungen festgehalten ist, dass die Gemeinde Feldkirchen in jedem Einzelfall der Einstellung eines Vorpraktikanten zustimmen muss, ist zu erwarten, dass derartige Anträge zukünftig jährlich vor Beginn des neuen Kindergartenjahres eingehen werden.

 

Um hier eine Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten zu erreichen, wurde in einem ersten Schritt Rücksprache bezüglich des dortigen Verfahrens mit den Gemeinden Haar, Kirchheim und Aschheim gehalten.

 

Die Gemeinde Haar hat keine Betriebsträgervereinbarung mit einer 100%igen Defizitübernahme. Dort müssen die Einrichtungen in erster Linie ihr Defizit selbst durch Einnahmen decken. Dies beinhaltet auch die Kosten für Vorpraktikanten. Wenn eine Einrichtung doch ein Defizit erwirtschaftet, dann entscheidet der Gemeindrat im Einzelfall, ob dieses übernommen wird oder vom Träger selbst getragen werden muss. Das dortige Verfahren ist daher an sich nicht mit dem der Gemeinde Feldkirchen zu vergleichen.

 

Die Gemeinde Kirchheim übernimmt generell pro Einrichtung einen Vorpraktikanten. Sollte eine Einrichtung darüber hinaus Vorpraktikanten einstellen wollen, muss ein Antrag mit einer entsprechenden Begründung gestellt werden, über denn dann im Einzelfall entschieden wird.

 

Die Gemeinde Aschheim hingegen lässt den Trägern bei der Personalfrage vollkommen freie Hand. Dort können die Einrichtungen selbst entscheiden, ob und wie viele Vorpraktikanten eingestellt werden. Die Kosten werden im Rahmen der dortigen Betriebsträgervereinbarungen zu 100 % übernommen. Bisher hielten sich die Vorpraktikanten auch immer im vertretbaren Rahmen zwischen 1 und max. 3 Praktikanten pro Einrichtung.

 

Im Hinblick auf die Verfahrensweisen in den anderen Gemeinden wird für die Gemeinde Feldkirchen folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt, dass in jederzeit widerruflicher Weise, in den Feldkirchner Kindertageseinrichtungen jährlich bis zu zwei Vorpraktikanten ohne erneuten Antrag eingestellt werden dürfen und die Kosten hierfür übernommen werden.

Sollte im Einzelfall eine Einstellung über das Genehmigte hinaus erfolgen, ist rechtzeitig vor der Einstellung ein Antrag zu stellen, der dem Haupt- und Finanzausschuss dann zur Entscheidung vorgelegt wird.

Eine Überwachung der Einstellungen der tatsächlich vorhandenen Vorpraktikanten kann durch die Verwaltung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ohne weiteres erfolgen.

 

II. Beschluss

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass das Kinderhaus „St. Jakob“ die Kindertagesstätte „Bienenhaus“, der Kindergarten „Arche Noah“ und die Kinderkrippe „Feldmäuse“ jährlich bis zu zwei Vorpraktiktanten ohne erneute Genehmigung seitens der Gemeinde einstellen dürfen und die Kosten hierfür durch die Gemeinde Feldkirchen übernommen werden.

Sollten darüber hinaus Einstellungen von Vorpraktikanten geplant sein,  sind in jedem Einzelfall rechtzeitig Anträge bei der Gemeinde Feldkirchen zu stellen.