Sitzung: 01.06.2011 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
I. Vortrag
Dem Haupt- und Finanzausschuss
liegt die Neufassung der Geschäftsordnung vor. Die bisherige Fassung wurde in
mehreren Punkten redaktionell und in einigen weiteren inhaltlich überarbeitet.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Klarstellungen finden sich in
· § 6 Abs. 2 –Anwesenheitspflicht auch für beratende Ausschüsse
· § 8 Abs. 1 Nr. 2m – Zuständigkeitsregelung bei der Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss und Zuständigkeitsbeschluss bei Gemeinderat, im Falle der Übertragung an den Bau- und Umweltausschuss dann komplettes Verfahren (inkl. Satzungsbeschluss beim Bau- und Umweltausschuss)
· § 8 Abs. 2 – Ergänzung zur Straffung von Sitzungen
·
§ 35 – Rechtlich verbindliche
Bekanntmachungstafel ist diejenige am Rathaus, übrige dienen der
nachrichtlichen Information
II. Beschlussempfehlung
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung der
vorgelegten Neufassung der Geschäftsordnung mit folgenden Änderungen:
· Im § 8 Abs. 1 wird bei Ziffer 1 und 2 jeweils der letzte Halbsatz („soweit ...“) gestrichen und in Satz 1 ein Verweis auf die Zuständigkeit des Bürgermeisters ergänzt.
· Im § 31 wird eine Ergänzung vorgenommen für das Ende von Sitzungen bis 23:00 Uhr. Die Gemeindeverwaltung wird gebeten bis zur Gemeinderatssitzung einen geeigneten Vorschlag auszuarbeiten.