Sitzung: 01.06.2011 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des
Haupt- Finanzausschusses vom 04.05.2011 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2
GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung
wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.