II. Beschluss
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Haberl mit Wirkung zum 22. Februar 2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.
II. Beschluss
Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird die Verwaltungstarifbeschäftigte Frau Haberl mit Wirkung zum 22. Februar 2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Feldkirchen bestellt.