II. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Vorbereitung des Kulturprogramms 2025. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen.
II. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Vorbereitung des Kulturprogramms 2025. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen.