Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Der Fällung der Rotbuche wird aufgrund der vorliegenden Schäden und potentiellen Gefahren stattgegeben, unter der Voraussetzung, dass für den gefällten Baum ein entsprechender Ersatzbaum gepflanzt wird. Die Ersatzpflanzung hat in der folgenden Pflanzperiode zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach der Fällung der Rotbuche. Der Ersatzbaum ist mit einem Stammumfang von 18/20 cm zu pflanzen. Die Baumart ist mit dem Umweltamt der Gemeinde Feldkirchen abzustimmen. Die Ersatzpflanzung ist unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen.