Sitzung: 09.11.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2023 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.
Hierzu wurde die Einwendung beim
Tagesordnungspunkt 2 öffentlich gebracht, die Behandlung des Antrags falsch
zusammengefasst zu haben.
Dieser wurde weder abgestimmt
noch wurde nach einer Gegenstimme gefragt. Die Begründung im heutigen
Tagesordnungspunkt 2 öffentlich, ist somit ebenfalls falsch.
Die Niederschrift gilt somit vorerst als nicht genehmigt.