Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der Ausnahme von der Veränderungssperre vom 28.02.2022, wegen Errichtung eine Naturpools/Schwimmbecken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die Anpassung der Baugrenze für die Fl.-Nr. 359/22, dass die Baugrenze im Süden weiterhin einen Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einhält und westlich um 10 m erweitert wird, soll durch den Planverfasser eingearbeitet werden. Dies hat spätestens für die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.