Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt. 

 

Der Gemeinderat beauftragt den Planer, die beschlossenen Ergänzungen und redaktionellen Anpassungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner Straße Hausnummern 7-23, Zugspitzstraße, Wendelsteinstraße, Jakob-Wagner-Straße westlich des Eschenwegs Hausnummern 2-10, östlich des I. Gewannenweges im Salmdorfer Feld und nördlich der Grundstücke Fl.-Nrn. 98, 663/21, 663/7 und 663/46 in der Fassung vom 29.06.2023 das Verfahren nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.