II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.
Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 – Multifunktionsfläche Messe München einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 beauftragt.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 – Multifunktionsfläche Messe München, mit Begründung, wird in der Fassung vom 14.06.2023 als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13 – Multifunktionsfläche Messe München
auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.